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Maßnahmen

Voraussetzung zur Teilnahme am Projekt war ein Beschluss der Schulkonferenz und die Einrichtung eines Steuergremiums im Auftrag der Schulleitung.

Von den Maßnahmen zur Suchtprävention sind alle schulischen Ebenen betroffen.

24.05.2022

Das schulische Steuergremium

  • Jede Schule etabliert im Auftrag der Schulleitung ein schulinternes Steuergremium, das sich regelmäßig zum Austausch trifft. Vertreter:innen aller relevanten Gruppen und Bereiche sind Teil dieses entscheidungskompetenten Schulprojektteams.
  • Dem Gremium wird die Planung der Maßnahmen und das kontinuierliche Monitoring der Umsetzung übertragen.
24.05.2022

Der Pädagogische Tag

  • Der Pädagogische Tag zum Thema Suchtprävention sensibilisiert, informiert und motiviert das gesamte Kollegium.
  • SPecht unterstützt die Vorbereitung und Durchführung in Kooperation mit jeder einzelnen Schule.
24.05.2022

Das schulische Regelwerk

  • Die Entwicklung bzw. Überarbeitung des schulischen Regelwerks bzw. Schulprogramms zum Substanzkonsum ist eine der grundlegenden Projektaufgaben. Regelsicherheit und Gleichbehandlung sind wichtige strukturelle Merkmale eines Programms zur Suchtprävention.
24.05.2022

Der Rahmenlehrplan

  • Die Förderung einer kritischen Haltung und der Bereitschaft, den Konsum zu reduzieren, sind zentrale Vorhaben, die sich auch in den Unterrichtinhalten widerspiegeln.
  • Die von SPecht entwickelten Unterrichtseinheiten basieren auf bewährten Konzepten und Medien. Die beteiligten Schulen werden dabei unterstützt, diese in den Rahmenlehrplan zu integrieren.
24.05.2022

Die Peer-Projekte

  • Das SPecht-Projekt richtet sich nicht nur an Konsumierende. Nichtkonsumierende werden u.a. in Peer-Projekten an der Gestaltung des Schullebens und der schulischen Kommunikation zum Thema Substanzkonsum verantwortlich beteiligt.
  • Das Vorhaben „Suchtprävention“ wird somit nicht nur als eine Aufgabe von Lehrkräften verstanden, sondern auch als Anliegen der Schüler:innen selbst.
24.05.2022

Die Pausenangebote

  • Für Schüler:innen, die auf den Suchtmittelkonsum in den Pausen verzichten, werden Alternativen angeboten.
  • SPecht fördert die Entwicklung attraktiver Pausen und leistet damit einen Beitrag zur Schulqualität insgesamt.
24.05.2022

Ausstiegshilfen

  • Suchtprävention an Berufsbildenden Schulen ist Frühintervention. SPecht-Maßnahmen richten sich auch an bereits Konsumierende, die bei der Konsumreduktion bzw. beim Ausstieg aus dem Konsum Unterstützung erhalten.
  • Hierzu zählt die Vermittlung von Techniken der Verhaltensmodifikation im Unterricht als auch die Minimalintervention "Rauchfrei jetzt!"
24.05.2022

Qualifizierung des Pädagogischen Personals

  • Maßnahmen der Suchtprävention erfordern eine gute Vorbereitung. SPecht beteiligt sich an der Qualifikation von Lehrkräften, die beabsichtigen, suchtpräventive Unterrichtseinheiten oder Projekte in ihren Schulen durchzuführen.
24.05.2022

Evaluation

  • Die Implementierung suchtpräventiver Maßnahmen wird kontinuierlich mit einem Fragebogen zur Selbsteinschätzung (Entwicklungstool) im Steuergremium überprüft. Diese Prozessevaluation ermöglicht es, aus den gesammelten Erfahrungen zu lernen, den aktuellen Entwicklungstand zu bestimmen, Maßnahmen zu verbessen und Ziele anzupassen.
  • SPecht erhebt die Verbreitung des Konsums und die Einstellungen der Beteiligten in einer Online-Befragung von Schüler:innen und dem Pädagogischen Personal. Die Ergebnisse meldet SPecht an die Schulen zurück und nutzt sie ebenfalls zur Standortbestimmung und zur Anpassung des jeweiligen schulischen Programms.